Es wurden zwei neue Themenaufrufe im Rahmen der Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) veröffentlicht. Die neuen Aufrufe sollen die Beteiligung junger Menschen, die Verankerung von Klimaschutz in beruflicher Bildung und Klimaschutz in ländlichen Kommunen fördern.

 

Themenaufrufe:

„Klimaschutz in ländlichen Kommunen“

Dieser unterstützt Projekte, die Klimaschutz im ländlichen Raum stärken und die Akzeptanz für notwendige Veränderungen vor Ort fördern. Ziel ist es, einen nachhaltigen Beitrag zur Transformation, zur Minderung von Treibhausgasemissionen und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt zu leisten.

„Klimaschutz im Bereich berufliche Bildung und Beteiligung junger Menschen“

Unter diesem werden Projekte gefördert, die in den Themenfeldern „berufliche Aus- und Weiterbildung“ sowie die „Beteiligung junger Menschen“ wirksame Impulse setzen und nachhaltige Veränderungen anstoßen.

 

Antragsberechtigte:

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Nicht antragsberechtigt sind:

  • natürliche Personen,
  • Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise),
  • Kommunale Zweckverbände sowie
  • nicht rechtsfähige Eigenbetriebe.

Ein Projekt kann auch von mehreren Projektpartnern im Rahmen eines Verbundprojekts durchgeführt werden.

 

Fördergegenstände und förderfähige Kosten:

  • Das Programm unterstützt strategische und nicht-investive Vorhaben mit bundesweiter Wirkung.
  • Nicht gefördert werden Baumaßnahmen sowie reine Forschungs- und Entwicklungsprojekte.

Gefördert werden unter anderem

  • Ausgaben für Personal
  • Auftragsvergaben für spezifische Dienstleistungen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Veranstaltungen oder Dienstreisen
  • Investitionen in Gegenstände, die der Erprobung und Verbreitung entwickelter Maßnahmen dienen

 

Bagatellgrenzen:

  • Mindestzuwendungssumme von 150.000 Euro pro Projekt
  • Mindestzuwendungssumme von 100.000 Euro je Teilprojekt in einem Verbundprojekt
  • Eine maximale Fördersumme gibt es nicht. Es ist ein geforderter Mindestanteil von mindestens 10 % einzubringen.

 

Verfahren:

  • Zweistufiges Verfahren
  • Antragsfenster Projektskizzen: 01. Juli 2026 bis 15. September 2026
  • Einreichung über das elektronische Formularsystem easy-Online

 

Weitere Informationen zu den Themenaufrufen finden Sie hier.

Die Antragbedingungen zu transformativen Klimaschutzprojekten finden Sie hier.

Hier finden Sie die Richtlinie.