Die „Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen des Nationalen Artenhilfsprogramms (nAHP)“ wurde um die Regelung der Verwendung der Sonderabgaben ergänzt.

Für die Finanzierung von Fördervorhaben sind jährlich Haushaltsmittel im Haushalt des BMUKN vorgesehen.

Gesetzlich festgelegt wurde nun außerdem, dass zusätzlich zweckgebundene Einnahmen aus Sonderabgaben (Zahlungen von Vorhabenträgern von EE-Anlagen (an Land und auf See) und Netzausbauprojekten) ins nAHP fließen. Aufgrund der gesetzlichen Zweckbindungen können die aus Sonderabgaben vereinnahmten Gelder nur für Projekte zum Schutz von durch den Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See betroffenen Arten eingesetzt werden (Fördertatbestand Nummer 2.1).

 

Weitere Informationen zum Programm:

 

Ziel

Das Nationale Artenhilfsprogramm (nAHP) ist ein Förderprogramm, das insbesondere dem Schutz von Arten dient, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See besonders betroffen sind. Das Förderprogramm leistet einen konkreten Beitrag zur naturverträglichen Ausgestaltung der Energiewende und zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Deutschland.

 

Fördergegenstände:

  1. Umsetzungsvorhaben
  2. Machbarkeitsstudien
  3. Modellvorhaben
  4. Begleitende Forschungsvorhaben

 

Förderfähige Maßnahmen:

  • Maßnahmen im Wald / in Parks / Waldbauliche Maßnahmen
  • Maßnahmen im (landwirtschaftlich genutzten) Offenland
  • Gewässer- / Wasserhaushaltsmaßnahmen
  • Maßnahmen im marinen Bereich
  • Spezielle Artenschutzmaßnahmen Avifauna
  • Spezielle Artenschutzmaßnahmen Fledermäuse
  • Spezielle Artenschutzmaßnahmen weitere Säugetiere
  • Spezielle Artenschutzmaßnahmen marine Arten
  • Spezielle Artenschutzmaßnahmen Fische
  • Spezielle Artenschutzmaßnahmen Käfer
  • Technische Schutzmaßnahmen

Grundlage für betroffene Arten ist die in Tabelle 1 aufgeführte Liste (siehe Leitfaden S. 12-17).

 

Antragsberechtigte:

  • Kommunale Gebietskörperschaften
  • Natürliche Personen
  • Juristische Personen
  • Personengesellschaften

Z. B. Naturschutzorganisationen oder -einrichtungen, Verbände der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, Jagdgenossenschaften und -verbände, private und kommunale Waldbesitzende, Stiftungen und Zweckverbände

 

Förderhöhe:

  • Teilfinanzierung bis zu 95 %
  • Mindestens 5 % Eigenanteil

 

Verfahren:

  • Zweistufiger Antragsprozess
  • Für Projektskizzen gibt es keine Antragsfristen
  • Einreichung der Projektskizze nach Mustergliederung und mit Finanzierungsplan in elektronischer Form per Mail beim Programmbüro

 

Kontakt:

Programmbüro Nationales Artenhilfsprogramm

Heinrich-Konen-Str.1, 53227 Bonn

E-Mail: programmbuero-nahp@dlr.de

Tel.: 0228 3821-1809

 

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Den Leitfaden finden Sie hier.

Die aktuelle Richtlinie finden Sie hier.