13. August 2026
Die Richtlinie Zukunftsregionen wurde geändert.
Neben der Aufführung der Rechtsgrundlagen, ist zudem ein weiterer Fördergegenstand hinzugekommen. Nun werden auch Vorhaben zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und zur Stärkung der Ressourceneffizienz i. S. d. STEP-Verordnung mit max. bis zu 100 % gefördert.
Außerdem wurden Kooperationen aus gewerblichen Unternehmen oder wirtschaftlich Tätigen, Wissenschaft und/oder Gebietskörperschaften als Zuwendungsempfänger ergänzt.
Förderfähige Ausgaben werden darüber hinaus nun in drei Fallgruppen unterteilt.
Die Richtlinienänderung finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.





