10. Juni 2026
Im Ministerialblatt wurde die Richtlinienänderung der Tourismusförderrichtlinie veröffentlicht.
Maßgeblich ist die Änderung, dass nun auch Maßnahmen der Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung touristischer Infrastrukturen an den aufgeführten Kur- und Heilbäder gefördert werden können, wenn diese nicht überwiegend touristisch genutzt werden.
Die Originalrichtlinie finden Sie hier.
Die Änderungsrichtlinie vom 09.06.2026 finden Sie hier.





