Gestern wurde die Niedersächsische Verordnung über die pauschalierte Förderung nach dem Niedersächsischen Kommunalfördergesetz im Bereich der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege (NFöVO-KiTa) veröffentlicht.

Die Auszahlung erfolgt über das NKomFöG. Es bedarf keiner Antragstellung. Die Fördermittel werden vom Landesjugendamt ausgezahlt.

In der Anlage werden die ausgewiesenen Mittel aufgeführt.

Zur Verordnung kommen Sie hier.