19. Juni 2026
Gestern wurde die Niedersächsische Verordnung über die pauschalierte Förderung nach dem Niedersächsischen Kommunalfördergesetz im Bereich der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege (NFöVO-KiTa) veröffentlicht.
Die Auszahlung erfolgt über das NKomFöG. Es bedarf keiner Antragstellung. Die Fördermittel werden vom Landesjugendamt ausgezahlt.
In der Anlage werden die ausgewiesenen Mittel aufgeführt.
Zur Verordnung kommen Sie hier.





