„Mit der Projektförderung sollen Gedenkstätten und Erinnerungsorten dabei geholfen werden, ihre historischen Orte zu bewahren, neue digitale Zugänge zu schaffen und zeitgemäße Bildungs- und Vermittlungsangebote zu entwickeln.
Gefördert werden Projekte in drei Förderfeldern:
- Erhalt der historischen Orte der NS-Terrorherrschaft oder der SED-Diktatur
- Digitalisierung und digitale Lebenswelten
- Vermittlung und anwendungsbezogene Forschung
Gedenkstätten und Erinnerungsorte können ihre Anträge ab sofort einreichen. Die Bewerbungsfrist endet am 1. Oktober 2026. Über die Auswahl der zu fördernden Projekte wird eine unabhängige Jury beraten. Frühestmöglicher Projektbeginn ist der 1. Juli 2027.
Mit der Projektförderung setzt der Bund die im November 2025 neu beschlossene Gedenkstättenkonzeption um und trägt damit den wachsenden Herausforderungen für Gedenkstätten und Erinnerungsorte Rechnung.
Für Projekte zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen und des SED-Unrechts sieht der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 insgesamt zehn Millionen Euro vor. Der BKM verdoppelt damit die bisher zur Verfügung stehende Förderung.
Darüber hinaus sollen die vom Bund geförderten Gedenkstätten ab dem kommenden Jahr jährlich weitere fünf Millionen Euro zusätzlich erhalten, insbesondere zum Ausgleich gestiegener Personalausgaben sowie zunehmender Bewachungskosten aufgrund der verschärften Bedrohungslage.“
Weitere Information zum Förderprogramm finden Sie hier.





