Der DStGB hat uns über folgendes informiert:

Städte und Gemeinden (sowie Landkreise, sofern sie Eigentümer der Einrichtung sind) können bis zum 19. Juni 2026 Interessenbekundungen beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) für die neue Förderrunde einreichen. Die Weiterleitung der Zuwendung an Dritte wie beispielsweise Vereine ist möglich. Die Auswahl der Projekte wird durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erfolgen.

Gefördert werden kommunale Schwimmbäder sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgereinrichtungen. Dies können Hallenbäder, Freibäder, Kombibäder oder Lehrschwimmbecken sein. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Bei Freibädern sind insbesondere Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung bzw. der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien förderfähig.

Im Bundeshaushalt 2026 stehen dafür aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität 250 Millionen Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen und den Projektaufruf finden Sie auf der Internetseite des BBSR (www.bbsr.bund.de/sks-schwimmbaeder).