Die neue Förderrichtlinie „Auenrenaturierung an Fließgewässern“ des Bundesumweltministeriums trat am 01.05.2026 in Kraft. Die Richtlinie ist als Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) mit einem Fördervolumen in Höhe von zunächst 59 Mio. Euro bis Ende 2026 ausgestattet.
Fördergegenstände:
Das Programm unterstützt bundesweit Projekte, die naturnahe Auenlandschaften wiederherstellen (ausgenommen sind Bundeswasserstraßen).
- Entwicklung gewässer- und auentypischer Lebensräume
- Anlage, Reaktivierung und Renaturierung von Altarmen, Auengewässern
- Wiederherstellung naturnaher Abfluss- und Bodenwasserverhältnisse
- Entfernung, Schlitzung oder Rückverlegung von Verwallungen und Uferdämmen
- standortgerechter Nutzungen zur Steigerung der Kohlenstoffspeicherung.
- Grunderwerb
Antragsteller:
- Kommunen und Kommunalverbände
- Wasser- und Bodenverbände
- Landesbehörden des Schutzgebiets-, Naturschutz- und Landschaftsschutzes sowie Träger der Unterhaltungslast und des Ausbaus von Gewässern
- Stiftungen und Vereine, die dem Förderzweck der Richtlinie entsprechen
Förderquote:
- Max. 90 Prozent, bei Ländern bis zu 50 Prozent
- Max. 10. Mio. Euro
- Eigen- oder Drittmittel von mindestens 5 %
Verfahren:
Projektskizzen können ganzjährig bis ca. ein halbes Jahr vor Ablauf der Förderrichtlinie (31.12.2026) eingereicht werden.
Veranstaltungen:
ZUG:
- 21.05.2026, 10:00-11:00 Uhr: Vorstellung der Förderrichtlinie ANK-Auen
- 17.06.2026, 10:00-11:00 Uhr: Informationsveranstaltung zur Skizzeneinreichung
NLWKN Niedersachsen:
- 18. Mai 2026 um 10-11:30 Uhr: Online-Informationsveranstaltung
Im Vorfeld sollen offene Fragen gesammelt werden, um den Termin bestmöglich vorzubereiten. Bitte senden Sie Ihre Fragen möglichst bis zum 11.05.2026 zu an das Postfach ANK@nlwkn.niedersachsen.de.
Ansprechpartner:
Regionalbüro ANK (Ansprechpartner in Niedersachsen)
Weitere Informationen:





