Für Zukunftsräume wurde der 31.08.2026 als neuer Antragsstichtag festgelegt. Das Programm soll die Ankerfunktion von Grund- und Mittelzentren stärken.

Grundlage ist inzwischen die Förderverordnung (NFöVO-ZuR), welche Sie hier finden.

Anträge können ab dem 15. Juli 2026 nicht mehr nach der Richtlinie, sondern lediglich auf Grundlage der Verordnung gestellt werden. Die dazugehörige Veröffentlichung finden Sie hier.