Die KfW hat im Rahmen des Deutschlandfonds zwei neue Förderkredite für Investitionen in netz­gebundene Wärme-/Kälte­versorgung und Strom­verteil­netze in ihr Portfolio aufgenommen.

 

Der Investitionskredit Energieversorgung (548) ist ein Kredit mit Haftungsfreistellung von 50 %. Der Kreditbetrag muss dabei über 3 Mio. Euro und max. 100 Mio. Euro liegen. Kommunale Unternehmen sind als Antragsteller aufgeführt.

Alternativ übernimmt beim KfW-Konsortialkredit Energieversorgung (549) die KfW wiederum anteilig Risiken an der Finanzierung bis zu 50 %. Die Finanzierung ist beihilfefrei. Gefördert werden Unternehmen mit mindestens 50 % kommunaler Beteiligung (direkt oder indirekt), davon mindestens 25 % durch kommunale Gebiets­körperschaften.

Eine gleichzeitige Inanspruchnahme des Konsortialkredits und des Investitionskredits Energieversorgung für dasselbe Vorhaben ist ausgeschlossen.

 

Die KfW informiert vertieft zu beiden Produkten im Spezialwebinar:

Spezialwebinar: 21. Oktober 2026 von 11-12 Uhr

Durch begrenzte Plätze ist eine Reservierung notwendig. Zur Anmeldung kommen Sie hier.

 

Weitere Informationen zum Investitionskredit Energieversorgung (548) finden Sie hier.

Weitere Informationen zum KfW-Konsortialkredit Energieversorgung (549) finden Sie hier.