Änderungen der Kommunalrichtlinie:
Über die Kommunalrichtlinie (Schwerpunkt Kläranalgen) wird es Betreibern von Kläranlagen zukünftig ermöglicht, (Ersatz-)Neubauten fördern zu lassen. Ausgewählte Klimaschutzmaßnahmen (Fördergegenstände 4.2.7 a-e) sind ab sofort nicht mehr nur an bestehenden, sondern auch an neuen Standorten förderfähig. Bedingung dafür ist, dass sich mit der Stilllegung der Altanlage nachweislich Treibhausgasemissionen einsparen lassen.
Informationen dazu finden Sie hier.
Kommende Veranstaltungen zur Kommunalrichtlinie:
Montag, 27. April 2026: Antragstellung leicht gemacht! Kommunalrichtlinie: Außen- und Straßenbeleuchtung
Donnerstag, 07. Mai 2026: Antragstellung leicht gemacht! Kommunalrichtlinie: Machbarkeitsstudien
Montag, 11. Mai 2026: Antragstellung leicht gemacht! Kommunalrichtlinie: Sanierung von Beckenwasserpumpen
Mittwoch, 20. Mai 2026: Webinar – Kommunalrichtlinie im Überblick
Dienstag, 09. Juni 2026: Basics für die reibhausgasneutrale Kommune: Szenarien auf Grundlage kommunaler Klimaschutz-Potenziale erstellen
Zu den Veranstaltungen gelangen Sie hier.





