29. Juni 2026
| „Gewerbe zu Wohnen“ unterstützt den Umbau von Gewerbeimmobilien und anderen Gebäuden oder Teilen von Gebäuden, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, zu Wohnraum.
Antragsteller:
Fördervoraussetzungen:
Förderhöhe:
Kumulierung mit BEG möglich:
Verfahren: Eine Antragstellung ist voraussichtlich ab Juli 2026 möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier. |





