„Gewerbe zu Wohnen“ unterstützt den Umbau von Gewerbeimmobilien und anderen Gebäuden oder Teilen von Gebäuden, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, zu Wohnraum.

 

Antragsteller:

  • Alle Investoren, darunter auch :
  • kommunale Gebietskörperschaften
  • deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe
  • Gemeindeverbände

 

Fördervoraussetzungen:

  • Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit geschaffen werden.
  • Die neu zu schaffenden Wohneinheiten müssen mindestens auf das energetische Niveau Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien (EH 85 EE) oder Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien (EH Denkmal EE) saniert werden.

 

Förderhöhe:

  • Für jede neue Wohneinheit wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 30 Prozent auf maximal 100.000 Euro förderfähige Kosten gewährt.
  • Die Zuschusshöhe wird durch die EU-beihilfenrechtlichen Vorgaben der De-minimis Verordnung begrenzt.
  • Förderfähig sind die Umbau-, nicht aber die energetischen Sanierungskosten.

 

Kumulierung mit BEG möglich:

  • Hinsichtlich der Kosten für die energetische Sanierung ist „Gewerbe zu Wohnen“ mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kombinierbar.

 

Verfahren:

Eine Antragstellung ist voraussichtlich ab Juli 2026 möglich.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.