Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) hat höhere Förderquoten im Förderprogramm Landschaftswerte 2.0 beschlossen.

 

Anpassung der Förderhöhe:

Für Vorhaben nach dem Fördergegenstand 2.3.1 (Grüne Infrastruktur im besiedelten Bereich – Anlage und Aufwertung naturnaher Biotope und Landschaftselemente) ist nun eine Förderung von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Beihilfeintensitäten möglich.

Für alle anderen Fördergegenstände bleibt der maximale Fördersatz für SER von 55 % und 70% in der ÜR-Region bestehen.

Die Bewilligungsstelle kann im Einvernehmen mit dem MU im Einzelfall ein Projekt mit höherem Fördersatz und/oder höherem EFRE-Interventionssatz genehmigen. Insgesamt darf der Fördersatz 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen.

Die Änderungen der Förderhöhen gelten ab dem 15.07.2026 auch für alle zu diesem Zeitpunkt bereits laufenden Antrags- und Bewilligungsverfahren, soweit über diese noch nicht entschieden wurde

 

Die Richtlinienänderung finden Sie hier.