Das Land Niedersachsen führt die Richtlinie zur Familienförderung fort.

Die Förderung kann von den Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe beantragt werden.

Gefördert werden können die Fortführung bzw. Neueinrichtung von Familienbüros sowie Projekte.

Die Richtlinie wurde bis zum 31.12.2026 verlängert.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.

Die Verlängerung der Richtlinie finden Sie hier.