Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt ab sofort mit einem neuen Förderprogramm den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern.
Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur, z.B. Wallboxen in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen sind förderfähig.
Antragsteller:
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung und
- Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand
Bedingungen:
- Bedingung für den Erhalt der Förderung ist, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden müssen.
- Zudem müssen immer mindestens sechs Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert werden.
- Der Betrieb der Ladeinfrastruktur muss grundsätzlich mit erneuerbarer Energie erfolgen, wobei die Einbindung lokal erzeugter erneuerbarer Energie wünschenswert ist.
Wichtige Begriffsdefinitionen laut Richtlinie:
„Mehrparteienhaus“: Mehrparteienhäuser sind Gebäude, die überwiegend zu Wohnzwecken von Personen bestimmt und die in drei oder mehr Wohneinheiten unterteilt sind. Eine Wohneinheit ist eine baulich abgeschlossene Räumlichkeit in einem dauerhaften Gebäude oder einem architektonisch abgetrennten Teil eines Gebäudes, das oder der zur ganzjährigen Bewohnung durch einen privaten Haushalt bestimmt ist.
„Stellplatz“: Stellplatz ist eine klar abgegrenzte, fest zugewiesene Fläche außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums. Der Stellplatz kann sich auf einer Parkfläche oder in einem Garagenkomplex (Parkhaus oder Tiefgarage) in oder an einem Mehrparteienhaus befinden und dient dem Zweck des Abstellens/Parkens von Fahrzeugen der Bewohnerinnen und Bewohner.
Förderhöhe je zu elektrifizierendem Stellplatz:
- maximal 1.300 Euro ohne installierte Wallbox,
- maximal 1.500 Euro mit Wallbox oder
- maximal 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt
Antragsverfahren:
- Antragsfenster für Wohnungseigentümergemeinschaften, KMU und Privateigentümer bei Vermietung: 15.04.2026-10.11.2026
- Antragsfenster für Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand: 15.04.2026-15.10.2026 (Wettbewerbsverfahren)
Informationsveranstaltung:
14. April um 09:30 Uhr. Hier können Sie sich anmelden.
Weitere Informationen und einen QuickCheck, ob die Förderung für Sie in Betracht kommt, finden Sie hier.
Die Richtlinie finden Sie hier.




