Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium des Innern fördern im Rahmen des ESF-Plus-Programms „Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung“ die integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung. Fokus sind dabei Projekte, die während eines Integrationskurses neben der regulären Kindertagesbetreuung subsidiäre Kinderbeaufsichtigung anbieten, um Eltern die Teilnahme an einem Integrationskurs zu ermöglichen und damit deren Integration zu befördern, wenn keine reguläre Kindertagesbetreuung genutzt werden kann und die zu beaufsichtigenden Kinder noch nicht schulpflichtig sind.
Der aktuelle Förderaufruf fokussiert sich auf die Errichtung von Verbundstellen zur Vernetzung der Kursträger mit anderen Akteurinnen und Akteuren im kommunalen Umfeld.
Für vorangegangene Projekte unter den Schwerpunkten „Qualifizierung der Kinderbeaufsichtigungspersonen“ und „Beschäftigung der Kinderbeaufsichtigungsperson“ sind keine neue Antragstellungen mehr möglich. Die geförderten Projekte können jedoch eine Verlängerung der Förderung für das Jahr 2027 beantragen. Lediglich im dritten Schwerpunkt – der Verbundstellen – können neue Anträge gestellt werden.
Fördergegenstand:
Ab 2026 werden maximal fünf Verbundstellen gefördert, die die Kursträger in der Vernetzung und Kommunikation mit den Kommunen zur Verstetigung der integrationskursbegleitenden Kinderbeaufsichtigung unterstützen. Aufgaben der Verbundstellen können sein:
- Beratung und Begleitung der Kursträger, die integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung anbieten, in Fragen der Umsetzung und Nachhaltigkeit,
- Unterstützung der Träger bei der Koordination der Angebote zur Verbesserung der Qualität,
- Einbindung der Kommunen sowie (über-)örtlichen Träger der Jugendhilfe in die integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung,
- (regionale) Netzwerkarbeit mit dem Ziel der Nachhaltigkeit und Verankerung der Angebotsstrukturen (zum Beispiel Träger in der Migrationsarbeit, Kindertagespflegevereine)
Antragsberechtigte:
Antragsberechtigt für die Förderung einer Verbundstelle sind anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe, die auf Bundes- oder Landesebene als Dach- oder Fachverband im Bereich der Integration und/oder Kindertagesbetreuung aktiv sind.
Förderhöhe:
- SER-Gebiete: max. 40 %
- ÜR-Gebiete: max. 60 %
- Der Bund stellt dabei in beiden Gebieten Kofinanzierungen bis zu 100 % zur Verfügung.
Zuwendungsfähig sind direkte Personalkosten und Restkostenpauschalen i. H. v. 22 % der direkten Personalkosten.
Weitere Voraussetzungen:
Es können keine Vorhaben gefördert werden, die zu den Pflichtaufgaben eines Antragstellenden gehören beziehungsweise für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt.
Verfahren:
Für die Antragstellung der Verbundstellen gibt es ein zweistufiges Antragsverfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze und dann ein Förderantrag eingereicht werden muss.
Der genaue Stichtag wurde noch nicht veröffentlicht, soll aber Ende Mai 2026 auf der Webseite des Ministeriums erscheinen.
Ansprechpartner:
Servicestelle Integrationskurs mit Kind Plus
E-Mail: service@integrations-kibe.de
Tel.: 030 544 533 712
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