Der DigitalPakt Alter führt das Prädikat „Kommune im DigitalPakt Alter“ ein. Mit dem Prädikat werden Städte, Gemeinden und Landkreise ausgezeichnet, die sich mit nachhaltigen Strukturen für die digitale Teilhabe älterer Menschen engagieren – zum Beispiel durch Unterstützungsangebote, Netzwerkstrukturen oder eine zentrale Koordinationsstelle. Die ausgezeichneten Kommunen erhalten Zugang zu einem bundesweiten Netzwerk, fachliche Unterstützung durch Beratung sowie praxis-orientierte Materialien und Qualifizierungsmöglichkeiten für ihre Mitarbeitenden.
Begleitendes Förderprogramm:
Kommunen, die das Prädikat anstreben, einzelne Kriterien jedoch noch nicht vollständig erfüllen, können sich für das ergänzende Förderprogramm bewerben. Es unterstützt den gezielten Aufbau lokaler Angebote und ist für kleine und mittlere Kommunen von Interesse. 2027 und 2028 werden insgesamt 50 Förderungen von bis zu 5.000 Euro durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vergeben. Die Bewerbung für das Förderprogramm ist allerdings zwingend an die gleichzeitige Bewerbung für das Prädikat “Kommune im DigitalPakt Alter” gebunden.
Förderfähig sind dabei u. a.:
- Gemeinsam genutzte Technik
- Ausstattung von Erfahrungsorten
- Durchführung von Netzwerkveranstaltungen
- Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit
- Qualifizierung von Engagierten
Verfahren:
Antragsfenster für das Programmjahr 2027: 25. Juni 2026 bis 30. September 2026
Zum ergänzenden Förderprogramm gelangen Sie hier.





