Im Rahmen der Förderrichtlinie „Grüne Binnenschifffahrt“ hat das Bundesministerium für Verkehr (BMV) zwei Förderaufrufe veröffentlicht.

Die Förderungen richten sich unter anderem an Kommunen, kommunale Unternehmen, Verkehrsbetriebe und weitere wirtschaftliche tätige Akteure mit Sitz in Deutschland.

Mit der Förderlinie 1 werden Maßnahmen zum Aufbau grüner Binnenschifffahrtskorridore unterstützt. Hierfür stehen bis zu 70 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden Güterverkehrsverbindungen, auf denen emissionsfreie oder emissionsarme Binnenschiffe eingesetzt werden.

Die Förderlinie 2 trägt den Titel „Verlagerung von ÖPNV und urbanen Wirtschaftsverkehren auf die Wasserstraße mit emissionsfreien Binnenschiffen“. Für den ersten Förderaufruf stehen zunächst bis zu 14 Millionen Euro bereit. Gefördert werden unter anderem die Ausrüstung von Neubauten mit emissionsfreien Antriebssystemen, die Umrüstung bestehender Binnenschiffe sowie Investitionen in Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur. Darüber hinaus können Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von erneuerbarem Strom und erneuerbarem Wasserstoff gefördert werden.

Ebenfalls förderfähig sind Infrastrukturmaßnahmen an Häfen, Umschlag- und Liegeplätzen, darunter stationäre und mobile Lade- beziehungsweise Wasserstoffversorgungseinrichtungen.

Anträge können bis zum 19. Oktober 2026 eingereicht werden.

 

Ansprechpartner:

Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)

E-Mail: binnenschifffahrt@bav.bund.de

Tel.: 04941/602-768