Mit dem Fußverkehrspreis Deutschland werden herausragende Lösungen für den Fußverkehr in Kommunen gewürdigt.
Gesucht sind Projekte und Maßnahmen, die bereits realisiert oder gerade in Realisierung sind. Sie sollen vorbildliche Lösungen für eine inklusive, sichere und ansprechende Gestaltung von Straßen und öffentlichen Räumen aufzeigen und geeignet sein, den Fußverkehr in der Kommune dauerhaft zu verbessern. Neben dem Hauptpreis wird auch ein Sonderpreis vergeben. Der Sonderpreis steht dieses Mal unter dem Motto „Das Klima geht zu Fuß“ und zeichnet Projekte und Maßnahmen aus, die Gehwege und Plätze klimaresilient und klimaangepasst gestalten und zugleich den Fußverkehr stärken.
Antragsberechtigte:
- Städte
- kreisangehörige Städte
- Gemeinden
- Kreise
- kommunaler Arbeitsgemeinschaften für Fuß- und Radverkehr der 16 Bundesländer
- Zusammenschlüsse mehrerer Kommunen
Bewerbungen zum 3. Fußverkehrspreis können bis zum 12. Oktober 2026 eingereicht werden.
Hinweis: Der Preis ist ein reiner Anerkennungspreis. Es ist kein Preisgeld hinterlegt.
Die Bewertungskriterien finden Sie hier.
Zur Bewerbung kommen Sie hier.





