Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) werden auch 2026 voraussichtlich wieder Mittel für den nicht-produktiven investiven Naturschutz (Maßnahme A) zur Verfügung gestellt. Die Mittel sind jedoch abhängig vom Beschluss des Bundeshaushalts.
Ziel dieser Förderung ist es, durch die Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen sowie Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten der Agrarlandschaft die biologische Vielfalt in Niedersachsen zu erhalten und zu schützen.
Fördergegenstände:
- Investive Maßnahmen des Naturschutzes zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von
a) Feuchtbiotopen wie Teiche, Tümpel und sonstige Kleingewässer,
b) Uferbepflanzungen,
c) wiedervernässten Flächen, die zwecks landwirtschaftlicher Nutzung trockengelegt wurden,
d) Kleinbiotopen der Agrarlandschaft wie Sölle oder Wallhecken,
e) zusammenhängenden Biotopen,
f) Trockenmauern,
g) Halboffen- und Offenlandlebensräumen (z. B. Entbuschung),
h) Lebensstätten geschützter oder gefährdeter Arten der Agrarlandschaft (z.B. Weißstorchhorste, Fledermausquartiere, Greifvogelnisthilfen), - Grunderwerb von landwirtschaftlich genutzten sowie landwirtschaftlich nutzbaren Flächen
- Erstellung von Schutzkonzepten einschließlich notwendiger Voruntersuchungen.
Maßnahmen (A) werden dabei nur in vorgegebenen Naturschutzkulissen gefördert.
Zuschusshöhe:
Die Zuschusshöhen können bis zu 100 % für Gemeinden und bis zu 90 % bei Gemeindeverbänden betragen. Es besteht eine Bagatellgrenze von 25.000 Euro.
Antragsverfahren:
Vorhaben nach Maßnahme A sind angesichts der begrenzten Verfügbarkeit der Bundesmittel ausschließlich bis zum 31.12.2026 und des somit engen Projektumsetzungszeitraums bis spätestens 02.04.2026 beim NLWKN anzumelden. Falls nach Abwicklung dieses Antragsverfahrens noch GAK-Mittel verfügbar sein sollten, werden diese im Rahmen eines zweiten Verfahrens vergeben.
Vorhaben nach Maßnahme B (Investive Förderung von Hecken, Knicks, Feldgehölzen und Baumreihen) werden ab sofort nach dem Windhundverfahren bewilligt.
Die Förderanträge sind in schriftlicher und in digitaler Form (ausschließlich im pdf-Format, Cloud-Anwendung auf Anfrage) unter folgenden Kontaktadressen einzureichen:
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
-Direktion-
z.Hd. Jannik Siltz
Oldersumer Str. 48
26603 Aurich
und
E-Mail: gak@nlwkn.niedersachsen.de
Ansprechpartner:
Formale Fragen zur GAK-Förderung: Herr Jannik Siltz (04941 / 176-179); Frau Selina de Buhr (04941 / 176-137)
Naturschutzfachliche Beratung: Frau Dana Krüger (0511 / 3034-3157); Frau Melanie Büchler (0511 / 3034-3156)
Weitere Informationen finden Sie hier.





