Die NBank hat neue Regelungen zu Förderverfahren veröffentlicht. Künftig entfällt bei digitalen Anträgen das bisherige Schriftformerfordernis: Eine einfache Signatur – etwa durch Namenseingabe oder einen eingescannten Unterschriftsnachweis – ist ausreichend. Ein postalischer Versand unterschriebener Unterlagen ist damit nicht mehr notwendig.

Zudem wird der vorzeitige Maßnahmenbeginn vereinfacht. Liegen die Projektkosten unter 100.000 Euro (für Unternehmen und Privatpersonen) bzw. unter 1 Mio. Euro (für Kommunen), kann bereits ab Antragstellung auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben begonnen werden – ohne gesonderten Genehmigungsantrag.

Für Projekte oberhalb dieser Schwellenwerte bleibt ein Antrag auf Genehmigung weiterhin erforderlich. Zudem gelten weiterhin programmspezifische Vorgaben und rechtliche Rahmenbedingungen.

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