Die Änderungsrichtlinie für ZILE wurde gestern im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht.

 

Kern der Änderungen:

  • Integrierung der Rechtsgrundlagen für die Bereitstellung von Fördermittteln aus dem Länder-und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG). Für die Maßnahme Basisdienstleistungen sollen von der Landesregierung zusätzlich 95 Mio. Euro bereitgestellt werden.
  • Die Regelungen und Fördertatbestände für die Regionalen Versorgungszentren (RVZ) werden gestrichen. Die StK plant diesbezüglich eine eigene Förderrichtlinie.
  • Mit der Aufnahme von förderfähigen Vorarbeiten für Einzelvorhaben im Rahmen von Basisdienstleistungen.
  • Verlängerung des erhöhten Fördersatzes für finanzschwache Kommunen.
  • Der Zuschusshöchstbetrag wird für natürliche Personen und nicht gemeinnützige juristische Personen auf 300.000 Euro erhöht.
    Da die De-minimis-Verordnung 2023/2831 einen Freibetrag von 300.000 Euro zulässt, kann auch der Zuschusshöchstbetrag bei der Maßnahme Kleinstunternehmen der Grundversorgung (KU) erhöht werden.

 

Die Änderungsrichtlinie finden Sie hier.